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Frau Dr. Kaymer, als Stadtkonservatorin betreuen Sie in Köln rund 9.500 denkmalgeschützte Objekte. Dazu gehören Siedlungen, Friedhöfe, Gründerzeitvillen, Verwaltungsbauten, ebenso wie prominente Denkmäler wie die Romanischen Kirchen, der Gürzenich und das Historische Rathaus. Was genau sind Ihre Aufgaben?
In erster Linie geht es darum, Denkmäler zu erfassen und zu bewahren. Bisher sind 8735 Bauten und Anlagen in die Denkmalliste aufgenommen und es kommen laufend neue hinzu. Wir sind jetzt gerade mit den 50er Jahren durch. Als nächstes stehen die 60er und 70er Jahre an. Gemäß dem zweistufigen Aufbau des Denkmalschutzgesetzes ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Denkmal gegeben sind. Dabei spielen bau- und kunsthistorische Aspekte eine Rolle, aber zum Beispiel auch die Frage, wie wichtig ein Gebäude für die Kultur- und Menschheitsgeschichte ist. Wenn das Gebäude dann in die Denkmalliste aufgenommen ist, also unter Schutz steht, gilt es in der zweiten Phase der praktischen Denkmalpflege, das historische Erscheinungsbild zu bewahren. Das heißt jedoch nicht, dass wir eine Museumsglocke darauf setzen. Moderne Anforderungen an die Grundrisse oder auch an Energieeinsparung werden weitestgehend berücksichtigt, sofern sie das Erscheinungsbild des Denkmals nicht negativ beeinflussen.
Muss ein Denkmal immer alt sein?
Nein, überhaupt nicht. Theoretisch könnten wir auch das Peek&Cloppenburg-Gebäude aufnehmen. Aber, um nicht dem Zeitgeschmack zu unterliegen, betrachtet man die Gebäude erst rückblickend aus einer zeitlichen Distanz. Da der Denkmalbegriff weit definiert ist, kann er folglich vieles umfassen.
Gibt es Gebäude in Köln und Umgebung, die Sie persönlich für schützenswert halten, die aber noch nicht unter Denkmalschutz stehen?
Ja, die Zoobrücke zum Beispiel. Weltweit die am weitesten gespannte Kastenträgerbrücke mit nur einem einzigen Hauptlager und die einzige Rhein-Brücke in Köln, die noch nicht unter Denkmalschutz steht.
Wie viel investiert die Stadt pro Jahr in den Erhalt alter Bausubstanz?
Das ist schwer zu sagen, da wir ganz unterschiedliche Denkmäler und Zuständigkeiten haben: für die Brücken das Amt für Brückenbau, für die Friedhöfe das Friedhofsamt usw. Alle Ämter leisten ihren unverzichtbaren Beitrag. Für die Sanierung der Rhein-Brücken beispielsweise werden in den nächsten Jahren circa 126 Millionen Euro geschätzt.
Was waren Ihre wichtigsten oder größten Denkmalschutz-Projekte in diesem Jahr?
Vom Zeitaufwand und der emotionalen Gebundenheit her auf jeden Fall die Fertigstellung von Alt-St.Alban. Aber auch die Rückkehr des Heumarkt-Denkmals, die Umnutzung des Gerling-Quartiers und das Projekt Kölner Festungsstadt waren und sind sehr wichtig für mich. Außerdem bin ich sehr froh über den Denkmalkatalog im Internet (http://www.bilderbuch-koeln.de/Themen/Infos%20zum%20Denkmalkatalog). Ein kleiner Schritt in Richtung stärkerer Präsenz der Denkmalpflege in der Stadtgesellschaft und damit ein besserer Service für den Bürger.
Inwieweit ist der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie für Privatpersonen oder Investoren interessant?
Sie erwerben ein individuelles Gebäude mit Alleinstellungsmerkmal und hohem Qualitätsniveau. Die Fortentwicklung des Bestands ist spannend, ebenso wie die Weitergabe des Erbes an nachfolgende Generationen.
Der Eigentümer muss strikte Auflagen erfüllen und Vorschriften beachten. Die Sanierung oder Modernisierung ebenso wie die Endabnahme eines denkmalgeschützten Gebäudes wird von Sachverständigen und vom TÜV überprüft. Außerdem kann die Sanierung aufgrund der Auflagen teurer werden. Davor schrecken viele zurück.
Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist das nicht gleichbedeutend mit einer Enteignung oder gar mit einer Kostensteigerung. Die Abstimmung zwischen Eigentümer und Denkmalpflege im Rahmen der von der Denkmalbehörde angebotenen kostenlosen Beratung ist wichtig und unerlässlich im Sinne des qualitätsvollen Umgangs mit dem Denkmal. Es ist kein Fluch, sondern Chance und Herausforderung. Nicht jeder Eigentümer hat den fachtechnischen Background. Meine Erfahrung zeigt: je früher der Eigentümer mit der Denkmalbehörde spricht, also je weniger konkret seine Vorstellungen im Hinblick auf die Veränderung sind, desto leichter ist es, gemeinsam einen denkmalverträglichen Plan zu entwickeln.
Um die teilweise als Belastung empfundenen Auflagen abzufedern, können Modernisierungskosten bis zu 100 Prozent auf zwölf Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Die Steuererleichterungen gibt es für Maßnahmen, die zum Erhalt des Gebäudes beitragen und im Vorfeld mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind. Goldene Wasserhähne gehören nicht dazu.
Ist der Unterhalt denkmalgeschützter Wohnhäuser grundsätzlich teurer?
Nein, ein Denkmal an sich ist nicht kostentreibend. Und es ist absolut nicht so, dass sich nur Reiche Denkmäler leisten können. Ich sage immer: Wir haben nicht nur einen Dom, sondern auch viele kleine Kapellen. Es stehen ja beispielsweise auch Großsiedlungen und Sozialwohnungen unter Denkmalschutz. Die Strukturen der Stadt finden sich in allen Denkmalarten wieder. Und es kommt immer wieder vor, dass Leute an uns mit der Bitte herantreten, ihr Haus doch mal auf seine Denkmaltauglichkeit zu prüfen. Sie sind stolz, wenn sie dann die „Denkmal“-Plakette neben den Hauseingang hängen können.
Wo sehen Sie in der Domstadt Handlungsbedarf?
Leichter wäre es zu sagen, wo ich keinen sehe. Eine Stadt ist ein lebendiger Organismus und unterliegt einem ständigen Wandel, der nie abgeschlossen ist. Wenn das eine saniert ist, steht das nächste an. Das kennt jeder Hausbesitzer. Ich wäre glücklich, wenn ich genügend finanzielle Mittel und ausreichend Personal zur Verfügung hätte, um all das anzugehen, was Handlung braucht.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer“, hrsg. vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Bestellung bei den Gemeinnützigen Werkstätten Neuss GmbH, Fax 02131/9234-699, Mail: mbv@gwn-neuss.de oder telefonisch über Call NRW, Tel. 0180/3100110.
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